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Richtlinien und Verordnungen
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Kunststoffe / Lebensmittelkontakt
Die für den Lebensmittelkontakt empfohlenen
Polycarbonate entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste.
Produkt | Deutsch | Englisch |
| EU | USA | EU | USA |
Makrolon® | 
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Kunststoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln
Die wichtigsten Anforderungen an Materialien für
den Lebensmittelkontakt sind im § 31 des
Lebensmittel-Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)
festgelegt:
<cite>"Bedarfsgegenstände
müssen so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder
voraussehbaren Gebrauch die Gesundheit nicht schädigen können.
Außerdem ist es verboten ... Bedarfsgegenstände ... gewerbsmäßig
so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in Verkehr zu
bringen, dass von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren
Oberfläche übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geschmacklich
und geruchlich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar
sind."</cite>
Diese
Forderungen sind sinngemäß auch in den lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen aller anderen EU-Länder, der USA usw. niedergelegt.
Lediglich die Forderung "technisch unvermeidbar"
ist dort mit Begriffen wie redlicher Herstellergebrauch oder Good
Manufacturing Practice anders
umschrieben.
Die Lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen enthalten als wesentliche Bestandteile sogenannte
Positivlisten, in denen die zulässigen Einsatzstoffe, in Form von
Gesamtlisten oder nach Polymerklassen gegliedert, aufgeführt
sind. Die Einsatzstoffe, wie z.B. Monomerbausteine,
Hilfsstoffe oder Additive, können reglementiert sein durch
Grenzwerte, wie maximale Einsatzmengen oder Restgehalte im Artikel
oder spezifische Migrationslimits. Sollen nicht
gelistete Monomerbausteine, Hilfsmittel oder Additive zur
Herstellung von Bedarfsgegenständen eingesetzt werden, so müssen
Antragsverfahren mit aufwendigem Datenumfang ( Stoffeigenschaften,
technische Verwendung, vollständige Angaben zur Migration,
toxikologische-Daten) zur Aufnahme in die Postivlisten
durchgeführt werden.
Dies gilt mit Ausnahme
von Frankreich und USA bisher nicht für eingefärbte Materialien.
Bei der Vielzahl der Einfärbungen mit den unterschiedlichsten
Anforderungen bitten wir, z. B. bei einem vorgesehenen Einsatz
eines bestimmten Farbtones, um Anfrage an BMS-HSEQ-Application and
Product Support.
EU-Länder
Im Zusammenhang mit der Errichtung des
gemeinsamen Binnenmarktes in der EU war es erforderlich, für
Kunststoffe, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind,
einheitliche Beurteilungskriterien zu schaffen. Dazu wurden
EU-Richtlinien erarbeitet.
Die Bestimmungen
der EU-Mitgliedsländer für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt sind
bis auf weiteres sehr komplex und
unübersichtlich.
Die Monomerbausteine von
Kunststoffen, sowie eine Vielzahl von Additiven werden durch
EU-Richtlinien und deren Umsetzungen in nationale Verordnungen, in
Deutschland z.B. die Bedarfsgegenständeverordnung,
geregelt.
Für alle übrigen
Kunststoff-Bestandteile (weitere Additive,
Polymerisationshilfsmittel, Farbmittel etc.) gibt es dagegen noch
keine abgeschlossenen EU-Regelungen, sie müssen daher mit den z.T.
voneinander abweichenden, nationalen Bestimmungen/Positivlisten,
soweit im Detail festgelegt, übereinstimmen. In
Deutschland sind also für weitere Additive etc. weiterhin die
"BfR" (Bundesinstitut für Risikobewertung,
früher BgVV - bzw. BGA -) - Empfehlungen, zu
beachten.
Die von uns für den
Lebensmittelkontakt empfohlenen Polycarbonate, die mit den
Empfehlungen des BfR und den Bestimmungen der EU übereinstimmen,
entnehmen Sie bitte der o.a. Liste.
USA
Die lebensmittelrechtliche Gesetzgebung der USA
ist ähnlich strukturiert wie die deutsche. Die FDA-Vorschriften
"Code of federal Regulations of the Food and Drug
Administration" sind nach dem gleichen Grundmuster
aufgebaut, allerdings mit graduellen Abweichungen und
Besonderheiten, insbesondere bei eingefärbten Kunststoffen.
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